Haufe.de: Energiepreisbremsen werden bis Ende März 2024 verlängert

Der Bundestag hat die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende März 2024 verlängert – und damit um einen Monat kürzer als vom Kabinett geplant. Die Mittel stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Den lässt die Union auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen.


Der Bundestag hat am späten Abend des 16. November die Verlängerung der zum Jahresende 2023 auslaufenden staatlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme bis Ende März 2024 beschlossen. Der ursprünglich vom Kabinett vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten eine Absage.
Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es in der Beschlussempfehlung aus dem Energieausschuss im Parlament.
Die Regelungen greifen seit dem 1.3.2023 – rückwirkend wurden Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet – und laufen offiziell Ende 2023 aus.
Die Verlängerung der Preisbremsen ist im Gesetz angelegt, musste aber gesondert entschieden werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe zur erforderlichen Änderung des Wachstumschancengesetzes hat das Kabinett am 11. Oktober verabschiedet.
Mehrwertsteuer auf Gas: 19 Prozent doch erst wieder ab März
Wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Gas vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
Der Bundestag stimmte der temporären Steuersenkung am 30.9.2022 zu. Am 7.10.2022 billigte der Bundesrat das Gesetz für die befristete Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen. Das sei immer als kurzfristige Entlastung geplant gewesen, hieß es aus dem Finanzministerium. Der Energiemarkt habe sich beruhigt.
Im Oktober entschied die Bundesregierung, dass die Mehrwertsteuer ab Januar 2024 wieder auf den regulären Satz steigen sollte – wie am 16. November bekannt wurde, soll das nun bis Ende Februar 2024 gelten. Die entsprechende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Wachstumschancengesetz hat der Bundestag am 17. November beschlossen.
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz), 15.11.2023
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wachstumschancengesetz (Stand 2.10.2023)

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Energiepreisbremsen: Lücke beim Heizstrom geschlossen
Gedeckelt wird der Bruttoarbeitspreis – also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte – für leitungsgebundenes Erdgas auf zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Wärme (Nah- und Fernwärme) auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen führte die Regelung kaum oder gar nicht zu Entlastungen. Hier hat der Bundestag am 23.6.2023 Nachbesserungen beschlossen.
So wird beim Strom gedeckelt
Beim Strom wurde mit den Nachbesserungen ein Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Dieser Basispreis gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr). Für die restlichen 20 Prozent gilt der Vertragspreis. Wenn mehr als 30.000 Kilowattstunden verbraucht wurden, gelten die Preisbremsen nur bis zu 70 Prozent des Verbrauchs.
Das Wirtschaftsministerium erklärte: "Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führe die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen." Doch auch beim Heizstrom seien die Preise stark gestiegen.
Deshalb soll nun bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis – also der Preis, zu dem Kunden 80 Prozent ihres Kontingents bekommen – von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Das gilt aber nicht generell, sondern nur, falls Haushalte einen tageszeitvariablen Tarif haben, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.
FAQs zur Erdgas- und Wärmepreisbremse
Was Vermieter und Mieter beachten müssen, hat der Deutsche Mieterbund zusammengefasst:
DMB: FAQs zur Erdgas- und Wärmepreisbremse
Die Preisbremsen: Gesetze und Nachbesserungen
Das Bundeskabinett hatte am 25.11.2022 die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom im Umlaufverfahren beschlossen, um private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Der Bundestag stimmte den Gesetzentwürfen am 15.12.2022 zu, der Bundesrat am 16.12.2022. Die Gesetze traten am 24.12.2022 in Kraft.
Auf die zunächst geplante Gasumlage verzichtete die Regierung: Sie wurde Ende September 2022 per Verordnung zurückgezogen.
Erdgas- Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse* (Strompreisbremsengesetz – StromPBG)

Quelle: Haufe.de – Online-Redaktion – Link zum Originalbericht