TECHNISCHE LEISTUNGEN



Erstmalige Aufstellung und Fortschreibung eines Instandhaltungsplans

Soweit nicht vorhanden, wird ein Instandhaltungsplan über einen Zeitraum von 10 Jahren aufgestellt, der abzusehende Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beinhaltet. Eine darauf abgestimmte Berechnung für die Rücklagenzuführung ist Bestandteil dieser Planung.
Der Instandhaltungsplan wird jährlich fortgeschrieben und an mögliche geänderte Voraussetzungen angepasst.


Regelmäßige Objektbegehungen

Zur Feststellung evtl. Mängel werden regelmäßig Objektbegehungen durchgeführt, um Schäden möglichst frühzeitig zu erkennen und Kosten gering zu halten. Einmal jährlich wird die Objektbegehung gemeinsam mit dem Beirat zur Vorbereitung der Eigentümerversammlung durchgeführt.


Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Notwendige und beschlossene Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten werden durch die Verwaltung ausgeschrieben, vergeben, überwacht und abgenommen. In Fällen besonders aufwendiger Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft Sachverständige eingebunden.


Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen

Sämtliche Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöschanlagen) und sicherheitsrelevanten Bauteile (z.B. Rolltore) werden turnusmäßig und fristgerecht überprüft. Über weitere Sicherheitsfragen, wie nachzurüstende Rauchwarnmelder, wird die Eigentümergemeinschaft regelmäßig beraten.


Regelmäßige Kontrolle von Fremdleistungen

Alle Fremdleistungen, wie Gartenpflege oder Reinigung werden laufend überwacht und ggf. zur Nachbesserung aufgefordert.


Unser Leistungsverzeichnis stellt nur einen Auszug dar.

Sollten Sie Fragen zu bestimmten Leistungen haben,
sprechen Sie uns gerne an.

DATENSCHUTZ