Berufszulassung für Verwalter und Makler: Bundesrat will nur wenige Änderungen

Der Bundesrat fordert für das geplante Gesetz zur Berufszulassung von WEG-Verwaltern und Maklern eine längere Übergangsfrist. Indes fanden zahlreiche Vorschläge für eine Verschärfung des Gesetzes keine Mehrheit in der Länderkammer. So wurde die Forderung, die geplante „Alte-Hasen-Regelung“ zu streichen, fallengelassen.

Ende August 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen. Am 14.10.2016 hat sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befasst und eine Stellungnahme abgegeben.
Längere Übergangsfrist gefordert
Der Gesetzentwurf sieht für die Einführung der neuen Erlaubnisanforderungen eine Frist von neun Monaten vor. Dieser Zeitraum ist dem Bundesrat zu kurz. Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass gerade die Einführung neuer Erlaubnisse und die Durchführung von Sachkundeprüfungen einen erheblichen Vorlauf bräuchten. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat daher, den Zeitraum von der Verkündung des Gesetzes bis zu dessen Inkrafttreten von neun Monaten auf eineinhalb Jahre auszudehnen. Nach dem Inkrafttreten sollen Verwalter und Makler dann nochmals zwölf Monate Zeit haben, um die neue Erlaubnis zu beantragen beziehungsweise die erforderlichen Nachweise vorzulegen.

Ausdehnung der "Alte-Hasen-Regelung" auf Angestellte
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Immobilienverwalter und Makler, die seit sechs Jahren selbstständig tätig sind, keinen Sachkundenachweis erbringen müssen (sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“). Hier fordern die Länder, die bislang im Gesetzentwurf enthaltene Ungleichbehandlung von selbstständigen und unselbstständigen Verwaltern beziehungsweise Maklern aufzuheben. Auch in unselbstständiger Tätigkeit erworbene Sachkunde von WEG-Verwaltern und Immobilienmaklern solle im Rahmen der "Alte-Hasen-Regelung" berücksichtigt werden.
Evaluierung der neuen Anforderungen nach fünf Jahren
Schließlich bitten die Länder darum, die Auswirkungen der neuen Regeln wegen ihres Eingriffs in die Berufsfreiheit von Immobilienverwaltern und Maklern nach fünf Jahren zu evaluieren.
Keine Mehrheit für die meisten Änderungsvorschläge
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hatte noch eine Reihe weiterer Änderungen an dem Gesetzentwurf empfohlen. Folgende Änderungsvorschläge fanden in Bundesrat aber keine Mehrheit:
  • Streichung der „Alte-Hasen-Regelung“, wonach Verwalter und Makler, die sechs Jahre ununterbrochen tätig sind, keinen Sachkundenachweis erbringen müssen
  • Erstreckung des Sachkundenachweises auf Kenntnisse über die Kundenberatung sowie Kenntnisse im Bereich der energetischen Eigenschaften von Gebäuden
  • Ausdehnung der Pflicht zum Sachkundenachweis auch auf die Mitarbeiter von Verwaltern und Maklern.
  • Einführung einer Versicherungspflicht auch für Makler
Kein Wort zum Mietverwalter
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) kritisiert an dem Gesetzentwurf vor allem, dass die Erlaubnispflicht für Verwalter nur für WEG-Verwalter, aber nicht für Mietverwalter gelten soll. Diese Forderung haben weder die Bundesrats-Ausschüsse in ihren Änderungsempfehlungen noch der Bundesrat in seiner Stellungnahme aufgegriffen.
Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung zur Gegenäußerung zurückgespielt, bevor der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird.
Nachtrag 4.11.2016: In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung den Vorschlägen des Bundesrates im Wesentlichen zu. Auch in unselbstständiger Tätigkeit erworbene Sachkunde soll im Rahmen der "Alte-Hasen-Regelung" berücksichtigt werden. Zudem soll das Gesetz spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Den Vorschlag, die Übergangsfrist von neun Monaten auf eineinhalb Jahre zu verlängern, will die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen.

Quelle: Online-Redaktion Haufe.de –
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