NDR.de: Landgericht verbietet Mietpreis-Check

Das Landgericht Hamburg hat den neuen Mietpreis-Check des Mietervereins gestoppt. Der Grundeigentümerverband erwirkte eine Einstweilige Verfügung gegen die Online-Kontrolle der Mietpreisbremse. Sie sei zu ungenau, monieren die Richter.

Gericht beanstandet Mängel

Seit 1. Juli bietet der Mieterverein zu Hamburg den Service auf seiner Internetseite an. Auch Nichtmitglieder können dort prüfen, ob bei ihrer neuen Wohnung die Mietpreisbremse eingehalten wird, sie also maximal zehn Prozent teurer ist als der Mietenspiegel. Der Gerichtsbeschluss wird mit einer mangelnden Differenzierung begründet. Im Online-Formular wird nur eine normale Wohnlage berücksichtigt, nicht eine gute und teurere Wohnlage. Ebenso fehle die Eingabe der Vormiete, beanstandete die Zivilkammer des Landgerichts. Denn hat ein Vormieter einmal eine überhöhte Miete bezahlt, darf der Eigentümer diese Miete weiter verlangen.

Das Landgericht fordert den Mieterverien zu Hamburg auf, den Mietpreis-Check vom Netz zu nehmen. Anderenfalls droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Mieterverein enttäuscht

Mietervereins-Geschäftsführer Siegmund Chychla sagte NDR 90,3: "Wir sind über das aggressive Vorgehen des Grundeigentümerverbands enttäuscht. Er befürchtet, dass seine Mitglieder, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten, beeinträchtigt werden." 70 Prozent der Vermietungsangebote seien unkorrekt.

Trotz der Einstweiligen Verfügung ist der Mietpreis-Check bislang weiter online. Einen Grund nennt Chychla nicht, er sagte nur: "Wir verhalten uns rechtstreu." Heinrich Stüven vom Grundeigentümerverband ist erschüttert: Er sagte: "Der Mieterverein verhält sich rechtswidrig. Der Mietpreis-Check hat lauter Irrtümer bei den Mietern erzeugt und muss laut Gericht sofort vom Netz."

Mietpreisbremse gilt seit 1. Juli

Der Hamburger Senat hatte kürzlich beschlossen, wegen des angespannten Wohnungsmarkts zum 1. Juli im gesamten Stadtgebiet die Mietpreisbremse einzuführen. Damit dürfen die Mieten bei Neuvermietungen grundsätzlich nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Basis des Senatsbeschlusses ist das im Juni in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz. Danach gilt die für bislang fünf Jahre beschlossene Mietpreisbremse nicht bei Neubauten oder nach einer grundlegenden Renovierung.

Quelle: NDR.de Online-Redaktion 10.07.2015 –
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