Januar 2015

BGH: Rauchen auf dem Balkon

Quelle: Süddeutsche Zeitung (online) vom 16.01.2015:
"Der BGH hat entschieden: Wer auf dem Balkon raucht und damit die Nachbarn stört, muss sich künftig möglicherweise an einen Zeitplan halten. Dieses Urteil wird unter Rauchern mit Sicherheit für Aufregung sorgen. "
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BMAS: Der Mindestlohn gilt!

Der Mindestlohn gilt seit 01.01.2015! Wichtige Informationen zum Thema gibt's auf:
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Quelle: Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales