Haufe.de: Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein sinkt

In 15 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab Dezember auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine Verordnung beschlossen, durch die die Kappungsgrenze abgesenkt wird.

Auch Schleswig-Holstein macht von der Möglichkeit Gebrauch, in Gebieten mit Wohnraumknappheit die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren abzusenken. Hierzu hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung beschlossen, die am 1.12.2014 in Kraft tritt und für fünf Jahre gilt. Die Absenkung der Kappungsgrenze gilt für die Kommunen Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Barsbüttel, Glinde, Helgoland, Hörnum, Kampen, List, Nebel, Sylt, Wedel, Wenningstedt-Braderup, Wentorf und Wyk auf Föhr.

Mietrechtsänderung 2013 ermöglicht Senkung der Kappungsgrenze

Die Möglichkeit, die Kappungsgrenze in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung abzusenken, wurde im Mai 2013 durch das
Mietrechtsänderungsgesetz eingeführt. Bisher haben Bayern (zunächst in München und kurz darauf in weiteren 89 Gemeinden), Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen (in 59 Kommunen), Bremen und Hessen (in 30 Kommunen) die Kappungsgrenze abgesenkt.

Quelle: Haufe Online Redaktion 29.10.2014
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